Pickerl Überprüfung

Wissenswertes über die Pickerl-Überprüfung nach §57a:


Wir begutachten: PKW, Wohnmobile und LKW bis 3,5t und ungebremste Anhänger bis 750kg.

 

Fälligkeit bei PKW:

Das erste „Pickerl“ wird drei Jahre nach der Erstzulassung fällig. Die zweite Überprüfung ist dann nach zwei Jahren fällig. Anschließend jährlich (3-2-1 Regel). Die Überprüfung kann einen Monat vor, bis vier Monate nach dem Erstzulassungsmonat durchgeführt werden.

 

Fälligkeit bei LKW (zum Beispiel Mitsubishi L 200, VW Amarok und verschiedene VW Transporter):

Hier ist das Pickerl jährlich zu machen (1-1-1 Regel). Es kann bis zu drei Monate vor Erstzulassung „vorgeführt“ werden. Eine Überziehung ist bei LKW nicht möglich.

 

Oldtimer:

Wir machen die Überprüfung auch bei historischen Fahrzeugen. Bringen Sie hier bitte auch das Fahrtenbuch mit den Aufzeichnungen der letzten zwei Jahre mit. Das Pickerl gilt hier zwei Jahre (2-2-2 Regel). Es kann einen Monat vor, bis vier Monate nach dem Erstzulassungsmonat durchgeführt werden.

Seit dem 20. Mai 2023 müssen bei Fahrzeugen der Klasse M1 (PKW) und N1 (LKW) mit erstmaliger Zulassung nach dem 1.1.2021 zum Zeitpunkt der §57a Begutachtung die laufenden Verbrauchsdaten mithilfe der Onboard-Diagnose ausgelesen werden.